Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind noch immer in der Logistik weit verbreitet. Ob dies in der Zukunft noch so bleiben wird, ist offen – manchmal gelten sie sogar kraft Handelsbrauchs. Auch eigene Geschäftsbedingungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Für bestimmte Logistikkonstellationen gibt es seit einigen Jahren auch die Logistik-AGB.
Die folgenden AGB gelten ausschließlich. Die ausnahmsweise Geltung entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender anderer Bedingungen des Auftraggebers setzt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.
Rechtlicher Hinweis / Nutzungsbedingungen des Internetportals
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Grundlage des Vertrages
Die Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Allgemeinen Spediteur Bedingungen in Ihrer jeweils neuesten Fassung. Auch für zukünftige Angebote und Geschäftsabschlüsse sowohl hinsichtlich vertraglicher als auch außervertraglicher Ansprüche. Ausnahmen oder Abweichungen sind nur gültig, wenn diese von uns vorher schriftlich betätigt worden sind. Durch den erteilten Auftrag erkennt der Auftraggeber unsere AGB als Vertragsgrundlage an.
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Beförderung und Leistung
Es obliegt der Spedition Väst die Fahrzeugart oder Fahrzeuggröße selbst zu bestimmen. Auch ist es der Spedition Väst freigestellt Frachtführer oder Subunternehmer zu bestimmen und einzusetzen. Abweichungen werden nur akzeptiert, wenn Sie durch die Spedition Väst im Vorfeld schriftlich bestätigt worden sind. Im Falle von unzureichender Weisung des Auftraggebers darf die Spedition Väst als Frachtführer nach pflichtgemäßem Ermessen handeln. Kosten für den Rücktransport, Standgeld oder andere durch mangelnde Weisung entstandene Kosten trägt der Auftraggeber.
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Haftung
Grundsätzlich haftet die Spedition Väst mit 8,33 SZR je kg Rohgewicht. Sollte der Auftraggeber eine erhöhte Versicherung benötigen, so hat er vor der Beauftragung den Sachverhalt mit der Spedition Väst zu besprechen und möglich Mehrkosten zu tragen. Eine erhöhte Versicherung Bedarf grundsätzlich immer der schriftlichen Form und wird von der Spedition Väst im jedem Fall vorher schriftlich bestätigt. Nebenabreden werden hiermit ausgeschlossen. Im Versicherungsfall erhält der Auftraggeber den Ersatz den die Spedition Väst von der Versicherungsgesellschaft erhält.
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Schäden
Ist bei der Anlieferung ein Schaden am Beförderungsgut äußerlich erkennbar, hat der Empfänger diesen unter Angaben konkreter Art über den Verlust oder die Beschädigung in einer von beiden Seiten zu unterzeichneten Empfangsbescheinigung vor Ort und unmittelbar schriftlich festzuhalten. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Die Nachweispflicht trifft den Anspruchsteller. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich mit dem Ablieferungsbeleg bei der Spedition Väst einzureichen. Der Eingang der Anzeige ist maßgeblich.
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Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für alle aus dem Vertrag mittelbar oder unmittelbar resultierenden Streitigkeiten ist 432 96 Åskloster / Schweden.
Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.
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Salvatorische Klausel
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.